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Fördermittel sichern:
Steuerermäßigung für unsere Handwerker-Leistungen bis 1.250,00 €
Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Voraussetzungen dafür
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies sind beispielsweise:- Austausch von Fenstern, Türen, Rollläden
- Erneuerung von Parkett-Böden
- Modernisierung von Küche oder Badezimmer
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